- Reisen aus Nicht-EU-Ländern sind ab sofort wieder möglich
- Messebesucher gelten als Geschäftsreisende mit einer wichtigen Mission
- Für Messeteilnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, gelten besondere Reisebedingungen
Präsenzmessen sind in Deutschland seit dem 1. September wieder erlaubt. Der Messesektor ist weiterhin nicht vom deutschen Großveranstaltungsverbot betroffen.Als Faustregel für internationale Besucher gilt: Messeteilnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen aus allen Ländern nach Deutschland reisen.
Reisen von Messeteilnehmern aus dem Ausland sind ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Der Verband der Deutschen Messewirtschaft hat alle wichtigen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Messebesucher in Deutschland zusammengestellt.Die wichtigsten Fakten: Für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten und aus Ländern, die in einer Liste enthalten sind, gelten keine ReisebeschränkungenListe für sicheres Reisen.Auch Messebesucher aus allen anderen Ländern dürfen nach Deutschland einreisen, da sie als solche geltenGeschäftsreisende auf einer wichtigen Mission.
Dokumentation der Messeteilnahme: Die wichtigste Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland
Jeder Messeteilnehmer, dessen Land nicht auf der Liste der sicheren Reisen steht, muss seine Absicht, eine Messe zu besuchen, begründen.Daher müssen Mitarbeiter von Unternehmen, die auf einer Messe ausstellen, ein vom Messeveranstalter ausgestelltes Dokument vorlegen, das die Teilnahme an der Messe bestätigt.Messebesucher dürfen nach Deutschland einreisen, wenn sie ihr Messeticket vorlegen und nachweisen, dass sie bei der Präsenzveranstaltung einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller haben.Diese Dokumentation muss eingereicht werden, wenn eine Person ein Visum beantragt oder in das Land einreisen möchteDeutsches Innenministerium.
Müssen Reisende in Quarantäne oder getestet werden?
In Deutschland werden die Quarantäneregeln von den einzelnen Bundesländern festgelegt.Personen, die zum reisenFreistaat Bayernund sich zuvor (innerhalb von 14 Tagen) in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich für die Dauer von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.Wenn Reisende bei der Einreise in den Freistaat Bayern einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist,die Quarantänepflicht wird aufgehoben.
Ab dem 01.10.2020 sollen in den Bundesländern neue Regelungen in Kraft treten.Künftig müssen sich Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, in Quarantäne begeben.Sie können die Quarantäne verlassen, wenn der Test nach Ablauf von fünf Tagen negativ ausfällt.Der Verband der Deutschen Messewirtschaft informiert auf seinem Portal darüber, in welcher Form und in welchem Umfang diese Anforderungen für Messeteilnehmer gelten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. September 2020